Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen, die bereits als Mentees aufgenommen wurden, können Mittel zum individuellen Ausgleich struktureller Nachteile beantragen. Ob eine Maßnahme gefördert werden kann, hängt von der persönlichen Situation und den geltenden Haushalts- und Förderregeln ab.
Fördermöglichkeiten
Möglich sind beispielsweise Zuschüsse zu Reisen, Unterstützung durch Hilfskräfte, Coachings, Kinderbetreuung sowie Sachmittel, etwa für Literatur, Veranstaltungen oder Druckkosten. Für die einzelnen Kategorien gelten die Bedingungen des Antragsleitfadens. Open-Access-Gebühren können nach dem aktuellen Leitfaden nicht übernommen werden.
Antragsleitfaden (PDF, 337 KB)
Antragsfristen
- 28. Februar
- 30. Juni
- 30. September
Anträge für Hilfskraftverträge werden unabhängig von diesen Stichtagen laufend entgegengenommen und entschieden.
Einen Förderantrag stellen
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Beschreiben und begründen Sie die geplante Maßnahme und geben Sie die voraussichtlichen Kosten an. Holen Sie vor der Einreichung die Zustimmung Ihrer Mentorin oder Ihres Mentors im Formular ein; eine elektronische Unterschrift genügt. Laden Sie den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen im Bewerbungsportal hoch.
Nach der formalen Prüfung entscheidet das Komitee über den Antrag. Bitte planen Sie ausreichend Vorlauf ein: Kosten, die vor der Bewilligung entstehen, werden nicht automatisch übernommen.
Förderantrag (PDF, 178 KB), bitte laden Sie ihn im Onlineportal hoch.